Was muss ich beim Verlinken anderer Inhalte beachten?

Beim Verlinken von anderen Inhalten sind weiterhin die Nutzungsbedingungen zu beachten. Insbesondere die Regeln zur Werbung und zum Spam sind in diesem Zusammenhang einzuhalten und regeln beispielsweise, in welchem Ausmaß du Inhalte verlinken darfst.

Was ist beispielsweise erlaubt?

  • Jappy-Interne Links
    du darfst zum Beispiel Werbung für deine Gruppe machen oder neue Gruppen-News tickern, solange dies nicht in Spam ausartet
  • Deine eigenen Inhalte
    zum Beispiel eigene YouTube-Videos oder wenn du in einem Web-Radio als DJ aktiv bist
  • Stattfindende Veranstaltungen
    zum Beispiel Theateraufführungen, Konzerte, Ortsfeste usw.
  • Verweise auf Websites
    solange auf der Seite keine Inhalte angeboten werden, die gegen die Nutzungsbedingungen von Jappy verstoßen. Dies können zum Beispiel Zeitungsartikel, Katzen-GIFs oder andere Inhalte sein
  • "Diebeslinks"
    Dabei handelt es sich um kleine Online-"Spiele", bei denen es darum geht, dass möglichst viele Nutzer einen Link anklicken.
  • Rabatt-Aktionen für Jappy-Mitglieder
    Nutzer dürfen Rabatt-Aktionen bewerben. In diesem Zuge sind die Logo-Richtlinien zu beachten

Was ist definitiv nicht erlaubt?

  • Gewinnspiele
    Diese stellen eine Form von Werbung dar
  • Kommerzielle Werbung
    Jappy ist ein Produkt für Privatpersonen; Inhalte mit kommerzieller Werbeabsicht sind nicht erwünscht
  • Spam in jeglicher Form, z.B. Gästebuch- oder Gruppen-Werbung und Flooding
    da dies einen Verstoß gegen § 5.4 der Nutzungsbedingungen darstellt
  • Angebote mit betrügerischen Absichten
    hierunter zählen zum Beispiel Phishing oder Links zu Malware
  • Alle Inhalte, die gegen die Nutzungsbedingungen
    Dazu zählen beispielsweise Links zu Pornographischen oder Gewaltverherrlichenden Inhalten
  • Alle Inhalte mit strafrechtlicher Relevanz
    Zum Beispiel Inhalte, die zu Straftaten anleiten (z.B.: Hacking-Anleitungen, Anleitungen zum Bau von Bomben, etc.), zur Verursachung von Straftaten führen (z.B. Links auf Downloads von urheberrechtlich geschütztem Material) oder für sich bereits Straftaten darstellen (z.B. kinderpornografisches Material)
  • Konkurrenz-Produkte
    sofern diese die Intention verfolgen, Nutzer abzuwerben (z.B. via Werbelinks). Wenn der Inhalt im Vordergrund (z.B. wenn es um ein Video geht, das bei einem Konkurrenz-Produkt angeboten wird) steht, ist dies okay.

Siehe auch:

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